- Baumsichtkontrollen und Überprüfung der Verkehrssicherheit
- Baumgutachten
- Beratung bei Baumaßnahmen
- Ökologische Fachbauleitung bei Baumaßnahmen
- Beurteilung der Auswirkungen von Baumaßnahmen auf den Baumbestand (Baumverträglichkeitsprüfung)
- Überprüfung und Beurteilung von Baumschäden durch Kleinsttiere und Pilze
- Durchführung von Ausschreibungen für die Baumpflege und zur Erstellung von Baumschutzeinrichtungen
Baumsichtkontrollen und Überprüfung
der Verkehrssicherheit
Sorgfältige äußere Besichtigung, die der Gesundheits- und Zustandsprüfung des Baumes dient
Die Sichtkontrolle (Regelkontrolle, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus) erfasst und beurteilt äußerlich sichtbare Verletzungen und biologische Veränderungen – z.B. Jahreszuwachs, Kronenbild, Blattgröße, Verfärbungen, Trieblängen, Verzweigungsstruktur, Stamm- und Rindenveränderungen (Zwieselbildung, Risse, Rippen, Wülste, Einwallungen, Wachstumsdefizite etc.), Fäule, Pilz- und Insektenbefall, sowie negative Veränderungen im Wurzelbereich und sonstigem Baumumfeld. Gegebenenfalls kann bei der Sichtkontrolle bereits ein Abklopfen von Baumteilen mit dem Schonhammer nötig werden.
Die Sichtkontrolle ist angelehnt an die Vorgaben der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.).
Dokumentation
- Kurze schriftliche Auswertung der Ergebnisse
- EDV-Erfassung
Einteilung der Gehölze in zwei Rubriken
Auflistung A: Gehölze, bei denen aktuell keine weiterführenden Untersuchungen nötig sind. Dokumentation:
- wichtige Ergebnisse der Baumsichtkontrolle
- Vitalitätsklasseneinteilung
- anzuratende baumpflegerische Maßnahmen
Auflistung B: Gehölze, bei denen durch die Sichtkontrolle allein keine definitiven Aussagen zur Stand- und Bruchsicherheit gemacht werden können und bei welchen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und/oder aus Gründen der Baumerhaltung eine weiterführende Untersuchung nötig wird.
Weiterführende Untersuchungen
Bei Gehölzen, die nach einer Sichtkontrolle in Auflistung B fallen, wird eine weiterführende Untersuchung im Rahmen eines Baumgutachtens nötig.
Baumgutachten
Ein Baumgutachten ist nötig bei Gehölzen, die nach einer Sichtkontrolle in Auflistung B fallen.
- Ermittlung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen
- Beurteilung der Vitalität, der weiteren Lebensfähigkeit und der Erhaltungswürdigkeit
- Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
- Erstattung von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen
- Erstattung von Gutachten zur Überprüfung von Baumschäden durch Baumaßnahmen